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   BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04   

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https://dejure.org/2004,6965
BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04 (https://dejure.org/2004,6965)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.2004 - 1Z BR 85/04 (https://dejure.org/2004,6965)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 2004 - 1Z BR 85/04 (https://dejure.org/2004,6965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2227

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227
    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund bei Inanspruchnahme eines nicht bestehenden Vorkaufsrechts an Nachlassgrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Merkmale einer groben Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers; Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts durch den Testamentsvollstrecker; Bestehen eines Interessengegensatzes zwischen ...

Verfahrensgang

  • AG Passau - 1 VI 390/99
  • LG Passau - 2 T 214/04
  • BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 933
  • FamRZ 2005, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Auszug aus BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLGZ 1985, 298/2303; 2001, 165/170).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 1a Z 19/89

    Form; Beweisaufnahme; Verfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zweck; Bedeutung;

    Auszug aus BayObLG, 19.11.2004 - 1Z BR 85/04
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkungen nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; FamRZ 2001, 54).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934 = BayObLG-Report 2005, 86; BayObLGZ 1988, 42 = FamRZ 1988, 770; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 18.01.1999 - 15 W 430/98 - und vom 29.10.2001 - 15 W 2/01 -).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07

    Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines

    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 934; …
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